Sollte die Halle zur Heulagerung geeignet sein, wäre zudem zu prüfen, wie viel Platz darin für die Heulagerung zur Verfügung steht (neben den anderen zulässigen Nutzungen). Damit einhergehend ist abzuklären, auf welche Menge Heu der Betrieb angewiesen ist und wie gross der entsprechende Raumbedarf für die Lagerung ist. Dasselbe gilt für die Strohlagerung. Ebenfalls nicht geprüft wurde, ob auf dem Betrieb anderweitige freie und geeignete Raumreserven für die Lagerung bestehen.