Daran ändert nichts, dass die Halle formell u.a. als Heulager bewilligt ist. Vielmehr wäre in einem solchen Fall zu prüfen, ob als Ersatz für neue Heulager allenfalls ein teilweiser Abbruch der nicht mehr benötigten Baute angezeigt ist. Weder die Vorinstanz noch das AGR oder das LANAT äussern sich indes dazu, ob sich die Folienhalle tatsächlich nicht zum Lagern von Heu eignet. Sollte die Halle zur Heulagerung geeignet sein, wäre zudem zu prüfen, wie viel Platz darin für die Heulagerung zur Verfügung steht (neben den anderen zulässigen Nutzungen).