Im vorinstanzlichen Verfahren vertraten sie zunächst die Auffassung, die Folienhalle dürfe für Boden- und Longierarbeiten benützt werden.16 Später führten sie aus, die Halle diene nur noch als Pferdeauslauf. Die Nutzung als Futterlagerplatz sei aufgegeben worden.17 Im Beschwerdeverfahren bringen die Beschwerdeführenden schliesslich vor, die Halle werde für kranke und verletzte Pferde und nach wie vor als Strohlager und Futterstelle benützt.18 Trotz der fortlaufenden Präzisierungen ist noch immer unklar, wie viel Stroh auf welcher Fläche zu welcher Zeit in der Folienhalle gelagert wird.