d) Betreffend die Folienhalle erteilte die Gemeinde am 27. Juli 2006 die «Bewilligung für den Neubau einer Folienhalle als Auslauf für Pferde und Lagerraum für Heu und Stroh». Expliziter Bestandteil dieser Bewilligung war die Verfügung des AGR vom 2. Juni 2006. Darin beurteilte das AGR die Folienhalle als zonenkonform, verfügte aber folgende «Nebenbestimmung»: «Die Halle darf nicht zum Reiten benutzt werden!».15 Die Angaben der Beschwerdeführenden zur heutigen Nutzung der Folienhalle sind uneinheitlich und unvollständig: Im vorinstanzlichen Verfahren vertraten sie zunächst die Auffassung, die Folienhalle dürfe für Boden- und Longierarbeiten benützt werden.16