Können Neubauten als notwendig beurteilt werden, ist in erster Linie zu prüfen, ob sie an der Stelle von bisherigen, in Zukunft nicht mehr benötigten Bauten errichtet werden können, um eine weitere Zersiedelung der Landschaft zu vermeiden.11 Ist dies nicht möglich, muss im Bewilligungsverfahren für den Neubau geprüft werden, ob die Beanspruchung der Landschaft minimiert werden kann, indem bestehende, nicht mehr benötigte Bauten abgerissen werden.12 Das RPG sieht sodann Spezialvorschriften für die Pferdehaltung in der Landwirtschaftszone vor.