2/9 BVD 110/2019/164 8. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Es beteiligte ausserdem die Grundeigentümerschaft der betroffenen Parzelle von Amtes wegen am Verfahren und gab dem Einsprecher des vorinstanzlichen Verfahrens Gelegenheit, sich am Beschwerdeverfahren als Partei zu beteiligen.