Die Gemeinde erteilte dem Vorhaben daraufhin mit Entscheid vom 29. August 2019 den Bauabschlag. Zugleich ordnete sie die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands an. 7. Dagegen erhoben die Beschwerdeführenden am 30. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie verlangen die Aufhebung des Bauabschlags mit Wiederherstellungsanordnung der Gemeinde vom 29. August 2019 sowie der Verfügung des AGR vom 4. Juli 2019 und die Erteilung der Baubewilligung. Eventualiter beantragen sie die Rückweisung zur Neubeurteilung.