6. Mit Schreiben vom 4. März 2019 nahmen die Beschwerdeführenden Stellung zur Nutzung des Gebäudes Nr. A5.________. Das LANAT hielt daraufhin im dritten Fachbericht vom 26. Juni 2019 fest, die heutige Nutzung des Gebäudes Nr. A5.________ sei nicht zonenkonform. Somit würden im Gebäude Nr. A5.________ Raumreserven bestehen und die nachgesuchten Bauvorhaben müssten grundsätzlich dort realisiert werden. Das AGR verweigerte im Anschluss mit Verfügung vom 4. Juli 2019 die Anerkennung der Zonenkonformität und das Erteilen einer Ausnahmebewilligung. Die Gemeinde erteilte dem Vorhaben daraufhin mit Entscheid vom 29. August 2019 den Bauabschlag.