betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Radelfingen vom 29. August 2019 (Baugesuch Nr. 1'291; Nachträgliches Baugesuch für Anbau Unterstand bei Bauernhaus Nr. A.________, usw.) und die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung vom 4. Juli 2019 (G.-Nr. 2018.JGK.6000) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdeführenden betreiben auf der Parzelle Radelfingen Grundbuchblatt Nr. J.________ eine Pferdepension. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Anlässlich einer Begehung vor Ort stellte die Gemeinde fest, dass die Beschwerdeführenden ohne Baubewilligung mit dem Bau diverser Bauten und Anlagen auf ihrem Betrieb begonnen hatten.