1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Oberbipp vom 30. August 2019 wird aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Oberbipp zurückgewiesen. 2. Der Beschwerdegegnerschaft werden Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 600.-- zur Bezahlung auferlegt. Der Beschwerdegegner 1 und die Beschwerdegegnerin 2 haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung.