Auch die betroffenen Übergänge zu den Nachbargrundstücken sind darin darzustellen. Nachdem die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Gemeinde die Bauabstände vertieft prüfen müssen. Zudem wird sie das Vorhaben der OLK zur Beurteilung zu unterbreiten haben. Anschliessend wird die Gemeinde Oberbipp einen neuen, rechtsgenüglich begründeten Bauentscheid zu fällen haben. Dabei wird sie auch den Eventualantrag der Beschwerdeführenden behandeln müssen, sofern sie die Bewilligung bestätigt.