Daher wird der angefochtene Bauentscheid aufgehoben und die Sache geht zurück an die Gemeinde Oberbipp zur Fortsetzung des Verfahrens. Die Gemeinde wird zunächst die Zustellung des Schreibens der Bauherrschaft vom 27. Juni 2019 zu wiederholen bzw. erstmalig vorzunehmen und den Beschwerdeführenden Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben haben. Die Gemeinde wird bei der Bauherrschaft überdies angepasste Pläne einzuverlangen haben, aus denen der Unterschied der bewilligten Umgebung gemäss Plan vom 26. Juni 2013 und der nun nachgesuchten Umgebung klar hervorgeht. Auch die betroffenen Übergänge zu den Nachbargrundstücken sind darin darzustellen.