_ ist ausschliesslich das ursprünglich gewachsene Terrain gemäss den 40 Messpunkten im Terrainmodell des Nachführungsgeometers vom 21. Juni 2017 für alle baurechtlichen Vorgaben und Beurteilungen (insb. Gebäudehöhe) massgebend. Zur Sicherstellung dieser Auflage gegenüber allfälligen Rechtsnachfolgern wird das zuständige Grundbuchamt angewiesen, auf den Parz.-Nrn. J.________, A.________ und B.________ je eine entsprechende Anmerkung inklusive dem Terrainmodell des Nachführungsgeometers vom 21. Juni 2017 im Grundbuch einzutragen.»