Der Grenzabstand zur Nachbarparzelle Oberbipp Grundbuchblatt Nr. O.________ muss ebenfalls einer ausführlichen Prüfung unterzogen werden. Die Mauern verlaufen hier quer zur Grundstücksgrenze. Daher ist unklar, ob sie auch betreffend die Parzelle Nr. O.________ eine Sicherungsfunktion haben. Es ist fraglich, ob für den Abstand zur Parzelle Nr. O.________ Art. 79h EG ZGB einschlägig ist. Die Vorinstanz hat sich mit dieser Frage nicht befasst. Da die Gemeinde die Bestimmung aber zur eigenen öffentlich-rechtlichen Vorschrift erklärt hat (vgl. Art. 22 Abs. 2 GBR), obliegt es in erster Linie der Gemeinde selbst, sich zur Handhabung der Norm im Gemeindegebiet zu äussern. Erachtet sie Art.