e) Die Gemeinde Oberbipp hat ihr Baureglement noch nicht der BMBV28 angepasst. Die Gebäudehöhe und die Messweise für die übrigen Bauten und Anlagen bemessen sich daher grundsätzlich nach Art. 97 aBauV. Gemäss Art. 97 Abs. 1 aBauV ist für die Bestimmung der Bauhöhe vom Terrain auszugehen, wie es vor Baubeginn besteht; die Absätze 2 und 3 bleiben vorbehalten.