Im südlichen Bereich wurde zudem offenbar ein Gehweg auf dem Rasen realisiert, der im Umgebungsplan von 2013 nicht ersichtlich ist. Auch die Höhenlinien im Plan von 2018 werden nicht als neu gekennzeichnet, obwohl sie mit den Linien gemäss dem Plan von 2013 nicht übereinstimmen. Es ist anzunehmen, dass sich die Bauherrschaft sämtliche entgegen dem Plan von 2013 ausgeführten Terrainänderungen bewilligen lassen will und die vorliegend eingereichten Pläne die Neuerungen ungenügend darstellen. Entsprechend hat die Beschwerdegegnerschaft auf dem Baugesuchsformular 1.0 u.a. die Parzelle Nr. O.________ als Bauparzelle mitaufgeführt, obwohl gemäss den eingereichten Plänen darauf keine Bautätigkeit