So werden im Plan von 2018 z.B. Hecken im östlichen Bereich des Wohnhauses explizit mit «bestehend» beschrieben, obwohl sie aus dem Plan von 2013 nicht hervorgehen. Östlich zwischen der Garageneinfahrt und dem Eingang/Vorplatz ist im Plan von 2013 weiter eine Böschung eingezeichnet. Gemäss dem Plan von 2018 wurden indes Natursteinmauern mit dahinterliegenden Auffüllungen anstelle der ursprünglich vorgesehenen Böschung errichtet. Im südlichen Bereich wurde zudem offenbar ein Gehweg auf dem Rasen realisiert, der im Umgebungsplan von 2013 nicht ersichtlich ist.