Beschwerdeführenden das Schreiben zusammen mit dem Entscheid tatsächlich erhalten haben oder nicht. Anders als die Beschwerdegegnerschaft vorbringt, spielt es für die Gehörsverletzung keine Rolle, ob den Beschwerdeführenden durch das fehlerhafte Vorgehen der Vorinstanz ein Nachteil erwachsen ist. 10 Ziff. 3 der Wiederherstellungsverfügung vom 13. November 2018 (Vorakten, «Widerherstellungsverfügung vom 13.11.2018», p. 55 f.) 11 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 12 Vgl. BGE 133 I 98 E. 4.3 ff.; BGer 5P.385/2005 vom 17. Januar 2006 E. 2