Folge erliess die Gemeinde am 13. November 2018 sowohl gegen die Eigentümerin der Parzelle Nr. K.________ als auch gegen die Beschwerdegegnerschaft jeweils eine Wiederherstellungsverfügung. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. K.________ wurde verpflichtet, das Terrain im nordöstlichen Bereich der Parzelle in den ursprünglichen Zustand zurückzubauen. Die Beschwerdegegnerschaft wurde ihrerseits aufgefordert, auf den Parzellen Nrn. J.________ und A.________ das Terrain dem am 3. Juli 2013 bewilligten Umgebungsgestaltungplan anzupassen.