f) Die Beschwerdeführenden machten bei der Gemeinde daraufhin wiederholt Missstände bezüglich der Umgebungsgestaltung geltend und reichten am 7. Februar 2017 beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde ein. Das Regierungsstatthalteramt teilte den Beschwerdeführenden mit Schreiben vom 21. März 2017 mit, die Gemeinde kläre zusammen mit dem Regierungssatthalteramt die bewilligte Situation insbesondere betreffend die Umgebung ab. Ein Einschreiten der Aufsichtsbehörde sei vorläufig nicht nötig.