d) Die Parzellen Nrn. A.________ und B.________ grenzen westlich an das höhergelegene Grundstück Oberbipp Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Eigentümerin der Parzelle Nr. K.________ ist auch die ehemalige Eigentümerin der ursprünglichen Stammparzelle Nr. J.________. Sie war es, die das Baugesuch für das von der Beschwerdegegnerschaft realisierte Vorhaben einreichte und später das Baugrundstück Nr. J.________ an die Beschwerdegegnerschaft verkaufte. Für die Parzelle Nr. K.________ erhielt die Eigentümerin ihrerseits im Jahr 2002 die Bewilligung für einen Um- und Anbau. Weil sie dieses Vorhaben nie abgeschlossen hat, ist die Bewilligung mittlerweile erloschen.7