c) Nach Erhalt der Bewilligung verkaufte die Bauherrin und Grundeigentümerin das Baugrundstück (Stammparzelle Oberbipp Grundbuchblatt Nr. J.________) an die heutige Beschwerdegegnerschaft.6 Die Beschwerdegegnerschaft realisierte daraufhin das bewilligte Vorhaben. Von der Stammparzelle Nr. J.________ wurde überdies die zusätzlichen Parzellen Nrn. A.________ und B.________ abparzelliert. Alle drei Grundstücke stehen im Eigentum des Beschwerdegegners 1 bzw. der Beschwerdegegnerin 2.