Zur Begründung machen sie zusammengefasst geltend, die Beschwerdegegnerschaft habe bösgläubig gehandelt und das Vorhaben verletze die massgebenden Grenzabstände und Ästhetikvorschriften. Weitere Einsprechende erhoben ebenfalls Beschwerde vor der BVD, zogen das Rechtsmittel aber im Verlauf des Verfahrens zurück. 5. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Eingabe vom 28. Oktober 2019 die Abweisung der Beschwerde. Beide Beteiligten reichten im Verlauf des Verfahrens weitere, unaufgeforderte Stellungnahme ein.