4. Mit Entscheid vom 30. August 2019 erteilte die Gemeinde Oberbipp dem Vorhaben die Baubewilligung. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 und 2 am 24. September 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE), seit dem 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), ein. Sie beantragen die Aufhebung des Entscheids vom 30. August 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Zur Begründung machen sie zusammengefasst geltend, die Beschwerdegegnerschaft habe bösgläubig gehandelt und das Vorhaben verletze die massgebenden Grenzabstände und Ästhetikvorschriften.