Regierungsstatthalteramts vom 12. September 2019 ein. Sie beantragt, die Verfügung des Regierungsstatthalteramts vom 12. September 2019, wonach ihr Bauvorhaben infolge Erlasses einer Planungszone nicht bewilligt werden könne und das Baubewilligungsverfahren sistiert werde, sei aufzuheben. Zudem seien das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde anzuweisen, das Baubewilligungsverfahren nach Massgabe der bisherigen und noch geltenden Vorschriften fortzuführen.