Das Baubewilligungsverfahren sei daher nach bisherigem Recht fortzuführen und das Bauvorhaben zu publizieren. Mit «Bestätigung und Verfügung» vom 19. September 2019 bat das Regierungsstatthalteramt die Gemeinde um Mitteilung, ob sie der Fortführung des Baubewilligungsverfahrens zustimme. 5. Am 24. September 2019 reichte die Beschwerdeführerin bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) sodann Beschwerde gegen die Verfügung des RA Nr. 110/2019/160 Seite 3 von 7