«Die Gesuchstellerin und die Projektverfasserin werden gebeten, innert 3 Wochen mitzuteilen, ob das Baugesuch zurückgezogen und zu gegebener Zeit den neuen Bestimmungen entsprechend neu eingereicht wird. Bis die Planungszone in Rechtskraft erwachsen ist und in diesem Falle ebenso während der Dauer der Planungszone oder bis diese erfolgreich angefochten wurde, beabsichtigt die unterzeichnende Amtsstelle das Baubewilligungsverfahren gestützt auf Art. 62a Abs. 3 BauG zu sistieren.»