1. Die Beschwerdeführerin reichte am 5. Juli 2019 bei der Gemeinde Huttwil ein Baugesuch (datiert vom 27. Juni 2019) ein für den Abbruch eines Wohnhauses und mehrerer Gewächshäuser sowie für den Neubau von drei Mehrfamilienhäusern mit Unterniveaugarage auf den Parzellen Huttwil Gbbl. Nrn. C.________, D.________ und E.________. Die Parzellen liegen in der Wohn- und Dienstleistungszone WD 3. Die Gemeinde leitete die Baugesuchakten mit Schreiben vom 30. Juli 2019 zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Oberaargau weiter. RA Nr. 110/2019/160 Seite 2 von 7