a) Die Vorinstanz hat mit dem Bauentscheid vom 10. Januar 2019 der Bauherrschaft die Kosten des Baubewilligungsverfahrens in der Höhe von Fr. 625.00 auferlegt. Darin enthalten sind 140.00 Franken für die Behandlung der Einsprache der Beschwerdeführerin sowie 70.00 Franken für die Eröffnung von Verfügungen an sie. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner beantragen, diese Kosten seien der Beschwerdeführerin aufzuerlegen.