Dieser Plan zeigt das damals bestehende gewachsene Terrain längs der Südwestfassade des Gebäudes bis zur nordwestlichen Parzellengrenze. Der Punkt, wo die eingezeichnete Terrainlinie auf die Grenze trifft, befindet sich in jenem Bereich, in dem auf einer Länge von insgesamt 6.5 Metern drei Betonelementgruppen nahe der Nachbarparzellen Nr. G.________ und Nr. F.________ stehen. Da die Fotos aus dieser Zeit zeigen, dass das Terrain im Bereich der Grenzen der genannten Parzellen vor deren Bebauung eben war, ging die Vorinstanz zu Recht für den gesamten Bereich von einer Höhe der Aufschüttung von 0.55 Metern aus.