Beim Bau des auf der Parzelle Nr. D.________ stehenden Gebäudes wurde das Terrain mit einer Aufschüttung begradigt. Das neue Terrain im westlichen bzw. nordwestlichen Teil der Parzelle ist gemäss dem eingereichten Baugesuchsplan maximal 0.55 Meter höher als der ursprünglich gewachsene Boden. Die Vorinstanz kam gestützt darauf zum Schluss, die zu berücksichtigende Höhe der Betonelemente betrage 2.2 Meter (Höhe 1.65 Meter ab fertigem Boden zuzüglich Terrainaufschüttung von 0.55 Meter).