Im geltenden Baureglement der Gemeinde Ipsach ist die Verordnung vom 25. Mai 2011 über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV; BSG 721.3) noch nicht umgesetzt worden. Für die Auslegung des Begriffs des gewachsenen Bodens gelten daher nach wie vor die Bestimmungen von Art. 97 aBauV.10 Demnach gilt als gewachsener Boden grundsätzlich das Terrain, wie es vor Baubeginn besteht (Art. 97 Abs. 1 aBauV). Ist die