3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftwechsel durch. Die Gemeinde Ipsach verweist mit Stellungnahme vom 31. Januar 2019 auf ihren Bauentscheid vom 10. Januar 2019 und beantragt die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner beantragen, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei. Sie machen insbesondere geltend, dem Beschwerdetext könne weder ein Antrag noch eine Begründung entnommen werden. Daher sei auf die Beschwerde nicht einzutreten. Im 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und