Mit Entscheid vom 10. Januar 2019 erteilte die Gemeinde Ipsach die Baubewilligung. Sie hielt darin unter anderem fest, aufgrund des von der Bauherrschaft eingereichten Planes aus dem Jahr 1986 sei ersichtlich, dass das Terrain des Baugrundstückes um maximal 0.55 Meter aufgeschüttet worden sei. Die Betonelemente seien unter Berücksichtigung dieser Aufschüttung genügend von der Parzellengrenze zurück versetzt und hielten die massgebenden Vorschriften ein.