1. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner reichten am 29. Oktober 2018 bei der Gemeinde Ipsach ein nachträgliches Baugesuch ein für die Erstellung eines Sichtschutzes, bestehend aus fünf Dreiergruppen von versetzt angeordneten Betonlamellen auf der Parzelle Ipsach Grundbuchblatt Nr. D.________. Diese befindet sich im Perimeter der Überbauungsordnung "Gewerbezone E.________". Gegen dieses Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Sie machte insbesondere RA Nr. 110/2019/15 2