Im vorliegenden Fall ist der gebotene Zeitaufwand als knapp überdurchschnittlich zu werten, da nach dem Schriftenwechsel ein Beweisverfahren durchgeführt wurde und sich die Beteiligten daneben auch noch zur angekündigten Rückweisung der eingereichten Projektänderung zu äussern hatten. Angesichts der Baukosten gemäss Baugesuch von rund Fr. 2'500'000.00 und den umstrittenen Rechtsfragen sind die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von Fr. 6'500.00 als angemessen.