6/10 BVD 110/2019/159 nicht mit der nötigen Genauigkeit nachmessen, ob diese Stützmauer mit Staketengeländer innerhalb dieses Zonenabstands das massgebende Terrain in irgendeinem Punkt um 1.2 m überragt. Dies wird im Rahmen der neuen materiellen Prüfung der Projektänderung näher zu überprüfen sein, wobei vom Beschwerdegegner hierzu allenfalls ein Detailplan mit genauen Massen einzuverlangen ist.