- Gemäss Art. 212 Abs. 2 GBR11 haben Bauten, die das massgebende Terrain an irgendeinem Punkt um mehr als 1,2 m überragen, an dieser Stelle gegenüber der Landwirtschaftszone einen Zonenabstand von 4.0 m zu wahren. Das südliche Ende der Stützmauer mit Staketengeländer auf der Ostseite des geplanten Mehrfamilienhauses befindet sich innerhalb dieses Zonenabstands von 4.0 m gegenüber der südlich angrenzenden Landwirtschaftszone. Aus den massgebenden Plänen lässt sich jedoch 11 Baureglement der Gemeinde Sigriswil vom 5. Dezember 2016, genehmigt vom AGR am 12. Februar 2019.