Das TBA OIK I empfiehlt sodann, den vorgesehenen Ausbau des M.________weges im Bereich des Vorhabens sorgfältig zu planen, um mit einer auf kleine Geschwindigkeiten ausgerichteten Strassenraumgestaltung die Sicherheit der Fussgänger zu erhöhen. Aus diesen Ausführungen ergibt sich nicht mit absoluter Klarheit, ob die Verkehrssicherheit auf den erwähnten Strassenabschnitten in genügendem Umfang gewährleistet ist. Dies wird nochmals näher zu prüfen sein, allenfalls unter Einbezug der kantonalen Fachbehörde und der Gemeinde.