- Das Bauvorhaben liegt in einer Kernzone und einem Ortsbilderhaltungsgebiet. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens hat das Rechtsamt bei der OLK einen Bericht zum ursprünglichen Bauvorhaben eingeholt. Die OLK hat sich in ihrem Bericht vom 22. Januar 2020 nicht kategorisch ablehnend, aber dennoch kritisch zum Vorhaben geäussert. Mit der Projektänderung hat sich das Erscheinungsbild des Vorhabens – wie erwähnt – massgeblich verändert. Zudem hat der Beschwerdegegner mit dieser Projektänderung gewissen, aber nicht allen Kritikpunkten der Fachbehörde Rechnung getragen, wobei er seinen Standpunkt in der Eingabe vom 20. April 2020 näher begründet.