Auch die Anpassung der Umgebung und der Südfassade verändert das Erscheinungsbild des Bauvorhabens. Entsprechend sind durch diese Projektänderung öffentliche oder wesentliche nachbarliche Interessen zusätzlich betroffen, weshalb die Projektänderung nochmals publiziert werden muss. Eine Publikation ist auch deshalb angezeigt, weil der Kreis der von der Projektänderung berührten Dritten aufgrund der erwähnten Gründe nur schwerlich zu ermitteln wäre. Neben der Publikation der Projektänderung wird den Verfahrensbeteiligten (Beschwerdeführer und Gemeinde) die Möglichkeit einzuräumen sein, zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen.