Angesichts des Umstands, dass sich das Bauvorhaben in einer Kernzone und einem Ortsbilderhaltungsgebiet befindet, kommt der guten Einordnung des Vorhabens ein besonderes Gewicht bzw. ein erhöhtes öffentliches Interesse zu. Durch die deutliche Änderung der Dachfarbe des grossen Satteldaches verändert sich das Erscheinungsbild des Bauvorhabens in massgebender Weise. Aufgrund der Hanglage tritt dieses Dach auffällig in Erscheinung und dürfte in einem grösseren Umkreis erkennbar sein und eine grosse Fernwirkung haben. Auch die Anpassung der Umgebung und der Südfassade verändert das Erscheinungsbild des Bauvorhabens.