Weiter hat der Beschwerdegegner die Spiel- und Aufenthaltsfläche in der nordwestlichen Ecke der Bauparzelle angepasst. So wurden einerseits die Spielgeräte sowie die Sitzgelegenheit umplatziert. Anderseits hat sich die Terraingestaltung in diesem Bereich verändert. Die Spielund Aufenthaltsfläche ist nun nicht mehr völlig ausgeebnet, sondern weist in der Ecke der Parzelle einen erhöhten Bereich sowie im Anschluss einen Richtung Norden abfallenden Bereich auf.