Der Regierungsstatthalter von Thun führte in seiner Eingabe vom 5. Mai 2020 aus, man werde die Projektänderung weiterbearbeiten, falls die BVD wie in der Verfügung vom 1. Mai 2020 angekündigt entscheide. Der Beschwerdeführer hält mit Stellungnahme vom 18. Mai 2020 an den Rechtsbegehren und der Begründung der Beschwerde vom 24. September 2019 sowie an den Ausführungen gemäss Stellungnahme vom 9. April 2020 vollumfänglich fest. Die Gemeinde führt in der Eingabe vom 25. Mai 2020 aus, man nehme Kenntnis von der beabsichtigten Rückweisung. Projektbezogene Fragen wie etwa die Frage der Hauszufahrt seien im weiteren Verfahren vom dem Regierungsstatthalteramt zu klären;