6. Mit Verfügung vom 4. März 2020 erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, zum Ergebnis des Beweisverfahrens Stellung zu nehmen. Mit Stellungnahme vom 27. März 2020 hält die Gemeinde an ihrem Antrag auf Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden kann, fest. Auch der Beschwerdeführer hält mit Eingabe vom 9. April 2020 an seinen Anträgen gemäss Beschwerde vom 24. September 2019 fest. Mit Eingabe vom 14. April 2020 (Eingang beim Rechtsamt am 20. April 2020) und dazugehöriger Stellungnahme vom 20. April 2020 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein (Projektänderungspläne vom 14. April 2020, alle gestempelt vom Rechtsamt BVD am 20. April 2020).