5. Das Rechtsamt holte Fachberichte der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) sowie des Oberingenieurkreises I des Tiefbauamtes (TBA OIK I) ein. Zudem nahm das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) auf Aufforderung des Rechtsamts mit Eingabe vom 20. Dezember 2019 zur Frage der Einhaltung des Zonenabstands gegenüber der Landwirtschaftszone Stellung.