4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Stellungnahme vom 27. September 2019 beantragt der Regierungsstatthalter von Thun die Abweisung der Beschwerde. Die Gemeinde Sigriswil stellt in ihrer Stellungnahme vom 23. Oktober 2019 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten werden könne. Mit Beschwerdeantwort vom 28. Oktober 2019 beantragt der Beschwerdegegner die Abweisung der Beschwerde.