3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 24. September 2019 Beschwerde bei der BVE, seit 1. Januar 2020 Bau- und Verkehrsdirektion (BVD), ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 26. August 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Er macht geltend, das Vorhaben ordne sich nicht in das Ortsbilderhaltungsgebiet ein, halte das Höhen- und Breitenverhältnis gemäss kommunalem Baureglement nicht ein und verletze die Strassenabstandsvorschriften.