2. Am 22. März 2019 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Sigriswil ein neues Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (fünf Erstwohnungen) mit fünf offenen Abstellplätzen auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. J.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone K2 und im Ortsbilderhaltungsgebiet. Gegen das Bauvorhaben erhob wiederum der Beschwerdeführer Einsprache. Der Beschwerdegegner passte das Vorhaben mit Projektänderungen vom 15. Mai 2019 sowie vom 9. Juli 2019 an.3 Mit Gesamtentscheid vom 26. August 2019 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Baubewilligung.