1. Der Beschwerdegegner reichte am 11. August 2016 bei der Gemeinde Sigriswil ein erstes Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses (Erstwohnungen), einer Zufahrtsstrasse und einer Unterstellhalle mit Parkdeck auf Parzelle Sigriswil Grundbuchblatt Nr. J.________. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Der Beschwerdegegner passte das Bauvorhaben während des Baubewilligungsverfahrens mit zwei Projektänderungen vom 10. Mai 2017 und 29. August 2017 an. Mit Gesamtentscheid vom 18. Januar 2018 erteilte der Regierungsstatthalter von Thun die Baubewilligung.1 Eine dagegen erhobene Beschwerde des Beschwerdeführers hiess die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion